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Für den Zeitraum vom 01.01.2019 bis 31.12.2030 werden vom Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährte Vorteile für die Überlassung eines betrieblichen (Elektro-)Fahrrads an den Arbeitnehmer steuerfrei gestellt. Die Steuerfreiheit hat die Sozialversicherungsfreiheit zur Folge. E-Bikes, bei denen es sich technisch um Kraftfahrzeuge handelt (weil der E-Motor auch Geschwindigkeiten über 25 km/h unterstützt), können nicht steuerfrei überlassen werden. Die Steuerbefreiung gilt nur für zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährte Vorteile (ontop).
In der Praxis wird jedoch der Großteil der sog. Job- oder Firmenräder im Rahmen von Gehaltsumwandlungs-/Leasing-Modellen an Arbeitnehmer überlassen. Bei den gängigen Leasing-Modellen least i. d. R. der Arbeitgeber das Firmenrad und überlässt es dem Arbeitnehmer im Rahmen einer Nutzungsvereinbarung mittels Gehaltsumwandlung. In diesem Fall ergibt sich ein monatlicher steuerpflichtiger geldwerter Vorteil in Höhe von 1 % der auf volle 100 Euro abgerundeten geviertelten unverbindlichen Preisempfehlung (Brutto-UVP) des überlassenen Firmenrads.
Im Rahmen der Leasingmodelle besteht häufig die Möglichkeit, fahrradtypisches Zubehör mit zu leasen bzw. gingen zu dieser Frage zahlreiche Anrufungsauskünfte bei den Finanzämtern ein. Um eine einheitliche Rechtsauslegung sicherzustellen, hat sich die Finanzverwaltung zum steuerlichen Umgang von Fahrradzubehör geäußert. Danach gehören zum fahrradtypischen Zubehör alle unselbstständigen Einbauten. Als steuerlich begünstigtes Zubehör stuft die Finanzverwaltung nur fest am Rahmen des Fahrrads oder anderen Fahrradteilen verbaute Zubehörteile, wie z. B. Fahrradständer, Gepäckträger, Schutzbleche, Klingel, Rückspiegel, Schlösser, Navigationsgeräte, andere angebaute Träger oder modellspezifische Halterungen ein.
Die Finanzverwaltung nennt auch Beispiele für steuerlich nicht begünstigtes fahrradtypisches Zubehör. Hierzu zählt die Fahrerausrüstung (z. B. Helm, Handschuhe, Kleidung o. Ä.), in modellspezifische Halterungen einsetzbare Geräte (z. B. Smartphone, mobiles Navigationsgerät) oder andere Gegenstände (z. B. Fahrradanhänger, Lenker‑, Rahmen‑ oder Satteltaschen oder Fahrradkorb). Dieses steuerlich nicht begünstigte Fahrradzubehör muss vom Arbeitgeber gesondert bewertet werden und stellt beim Arbeitnehmer regelmäßig steuerpflichtigen Arbeitslohn dar.
Wenn ein Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum die Durchschnittsleistung um mehr als 1/3 unterschreitet, kann dies im Einzelfall nach einschlägiger Abmahnung eine verhaltensbedingte ordentliche Kündigung rechtfertigen, wenn er nicht plausibel dargelegt hat, warum er mit seiner unterdurchschnittlichen Leistung dennoch seine persönliche Leistungsfähigkeit ausgeschöpft hat. Der pauschale Verweis auf das Alter reicht nicht. (LArbG Köln 4. Kammer, Urteil vom 03.05.2022 - 4 Sa 548/21)
Fahrgassen auf Parkplätzen sind grundsätzlich keine dem fließenden Verkehr dienenden Straßen und gewähren deshalb keine Vorfahrt. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die angelegten Fahrspuren eindeutig und unmissverständlich Straßencharakter haben und sich bereits aus ihrer baulichen Anlage ergibt, dass sie nicht der Suche von freien Parkplätzen dienen, sondern der Zu- und Abfahrt der Fahrzeuge.
Dem ehemaligen Bundesliga-Schiedsrichter Manuel Gräfe steht eine Entschädigung wegen Altersdiskriminierung zu, da er aufgrund des Erreichens der Altersgrenze von 47 Jahren nicht mehr in die Schiedsrichterliste des Deutschen Fußballbundes aufgenommen wurde, urteilt das LG Frankfurt am Main (Az.: 2-16 O 22/21).
Die Synode der Evangelischen Kirche hat ein freiwilliges Tempolimit von 100 km/h auf Autobahnen und 80 km/h auf Landstraßen "bei allen PKW-Fahrten im kirchlichen Kontext" – also insbesondere auch für die Dienstfahrten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Evangelischen Kirche- beschlossen.
Die private Nutzung ist aber Entgeltanteil und deshalb das Tempo bei Privatfahrten wohl nicht durch den Arbeitgeber regelbar.
Reisende haben Anspruch auf Minderung des Pauschalreisepreises, wenn eine Pauschalreise am Reiseziel durch angeordnete Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie eingeschränkt wurde, urteilt der EuGH (Az.: C-396/21).
Auf öffentlichen Parkplätzen ohne ausdrückliche Vorfahrtsregelung gilt nicht grundsätzlich „rechts vor links”, da es sicherer ist, wenn die Autofahrenden aufeinander Rücksicht nehmen und sich im Einzelfall über die Vorfahrt verständigen müssen, stellt der BGH klar (Az.: VI ZR 344/21).
Das Zweite Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes („Triage-Gesetz”) soll insbesondere Menschen mit Behinderungen bei knappen überlebenswichtigen Behandlungsressourcen vor Benachteiligung schützen. Wenn es wegen einer übertragbaren Krankheit nicht genug intensivmedizinische Kapazitäten gibt, Ärztinnen und Ärzte also entscheiden müssen, wer zum Beispiel das letzte Beatmungsgerät bekommt, dürfen sie diese Zuteilungsentscheidung jetzt nur „aufgrund der aktuellen und kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit” der Patientinnen und Patienten treffen. Das Gesetz soll Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umsetzen (Beschl. v. 16.12.2021, Az.: 1 BvR 1541/20).
Neben Behinderungen dürfen auch das Alter, die mittel- bis langfristige Lebenserwartung, der Grad der Gebrechlichkeit und die Lebensqualität keine Rolle spielen. Ist über die Zuteilung einmal entschieden, darf daran nicht mehr gerüttelt, eine schon begonnene Behandlung nicht zugunsten eines neu eingelieferten Patienten mit höherer Überlebenswahrscheinlichkeit abgebrochen werden (die sogenannte Ex-Post-Triage wurde aus dem Gesetzentwurf gestrichen).
Gesetzlich Versicherte bekommen bei einer Krankschreibung nicht mehr drei Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen in der Arztpraxis, die sie dann an den Arbeitgeber und die Krankenkasse schicken müssen. Ab jetzt übermittelt die Arztpraxis die Krankmeldung direkt auf digitalem Weg an die Krankenkasse des/der Erkrankten und der Arbeitgeber kann diese dann dort direkt abrufen. Für privat Krankenversicherte oder Beihilfeberechtigte bleibt es allerdings bei der analogen Praxis.
Für Ehegatten gilt nun ein beschränktes Notvertretungsrecht (§ 1358 BGB) in gesundheitlichen Angelegenheiten. Das betrifft Fälle, in denen ein Ehegatte bewusstlos wird oder aufgrund einer Krankheit nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten zu regeln. Der Ehegatte, der den erkrankten Ehegatten vertritt, darf dann in ärztliche Eingriffe einwilligen oder Behandlungsverträge abschließen – allerdings auf sechs Monate begrenzt und nicht bei bestehender Betreuung oder Vorsorgevollmacht.
Die Energiepreispauschale für Studierende kommt – später: Studierende sowie Fachschülerinnen und Fachschüler sollen eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 200 Euro erhalten, wenn sie am 1. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert beziehungsweise an einer Berufsfachschule angemeldet waren. Das sind ausgerechnet für die dauerklammen Studierenden satte 100 Euro weniger als die Arbeitnehmer und Rentnerinnen erhalten haben. Dass die studentische Energiepreispauschale nicht besteuert wird, dürfte kaum helfen, da wohl nur das Einkommen der wenigsten Studierenden den Grundfreibetrag überschreiten dürfte.
Und weil keine Direktauszahlungen erfolgen können, bauen Bund und Länder jetzt eine gemeinsame digitale Plattform auf, über die die Auszahlung beantragt werden kann.
Urlaubsansprüche von Arbeitnehmern können nur verjähren, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auf den ausstehenden Urlaub ausdrücklich und rechtzeitig hingewiesen hat. Das entschied das Bundesarbeitsgericht, und zwar auch für die Jahre vor 2019, als das Bundesarbeitsgericht die Hinweispflicht erst statuierte.
Die dreijährige Verjährungsfrist beginnt danach erst am Ende des Jahres zu laufen, in dem Arbeitgeber oder Arbeitgeberin den Mitarbeitenden auf den ausstehenden Urlaub sowie auf den drohenden Verfall der Ansprüche hingewiesen hat (BAG, Urt. v. 20.12.2022, Az.: 9 AZR 266/20).
Wenn ein Arbeitgeber seine Arbeitnehmer während des laufenden Arbeitsverhältnisses nie informiert, könnte dies eine Kumulation von Urlaubsansprüchen über Jahre hinweg bedeuten.
Welche Anforderungen an die Form der Hinweispflicht gestellt werden ist noch ungeklärt.
Ich rate zum Tätigwerden!!
Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter dürfen nur dann schlechter bezahlt werden als Stammbeschäftigte, wenn diese Ungleichbehandlung im Tarifvertrag ausgeglichen wird, stellt der Europäische Gerichtshof klar (Az.: C 311/21).
Betroffene haben einen direkten Löschungsanspruch gegen Google, wenn sie nachweisen, dass die gelisteten Informationen offensichtlich unrichtig sind, ohne dass dafür kein Urteil nötig ist.
(Europäische Gerichtshof Az.: C-460/20)
Bei einer betriebsbedingten Kündigung kann im Rahmen der Sozialauswahl des zu entlassenden Arbeitnehmers auch dessen Nähe zur Rente Berücksichtigung finden (Bundesarbeitsgericht.
(Az.: 6 AZR 31/22)
Ein Krankenpfleger darf auch ohne Corona-Schutzimpfungsnachweis arbeiten, weil die einrichtungsbezogene Impfpflicht ohnehin Ende des Jahres ausläuft und die Versorgungssicherheit auf dem Spiel stehe.
(Verwaltungsgericht des Saarlandes Az.: 6 L 1548/22)
Einer alleinsorgeberechtigten Mutter, die ihrer 15-jährigen Tochter gegen deren Willen die Corona-Schutzimpfung strikt verweigert, kann in Bezug auf die Impf-Entscheidung das Sorgerecht entzogen werden, meint das Oberlandesgericht Zweibrücken.
(Az.: 2 UF 37/22)
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können dauerhaft ins Ausland versetzt werden, wenn im Arbeitsvertrag nicht ausdrücklich oder konkludent etwas anderes vereinbart wurde, sagt das Bundesarbeitsgericht
(Az.: 5 AZR 336/21).
Examensabsolventinnen und -absolventen haben aus dem Datenschutzrecht einen Anspruch darauf, dass ihnen das Landesjustizprüfungsamt unentgeltlich Kopien ihrer Prüfungsarbeiten mitsamt den Anmerkungen der Prüferinnen und Prüfer und deren Gutachten zur Verfügung stellt, entscheidet das Bundesverwaltungsgericht
(Az.: 6 C 10/21).
Alle, die am 1. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert oder an einer Berufsfachschule angemeldet waren, haben Anspruch auf einen einmaligen Energiekostenzuschuss in Höhe von 200 Euro. Laut Bildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) profitieren knapp drei Millionen Studierende und 450 000 Schülerinnen und Schüler in Fachschulklassen und Berufsfachschulklassen davon.
Da weder Bund noch Länder über die Kontodaten der Anspruchsberechtigten verfügen, muss für den Zuschuss ein Antrag gestellt werden. Bund und Länder entwickeln dafür gerade eine Plattform.
Laut Urteil des BGH vom 05.10.2022 - VIII ZR 117/21 dürfen die Kosten für die regelmäßige Prüfung und Sicherstellung der Betriebsbereitschaft von in den Mieträumen angebrachten Rauchwarnmeldern im Wohnraummietverhältnis als „sonstige Betriebskosten“ i.S.v. § 2 Nr. 17 BetrKV auf den Mieter umgelegt werden. Sie werden von einer vertraglichen Umlagevereinbarung erfasst, welche die Umlage der Kosten des Betriebs von Brandschutz- und Brandmeldeanlagen auf den Mieter vorsieht.
Einer Porsche-Fahrerin ist es zumutbar, einige Tage ersatzweise einen vorhandenen Zweitwagen zu nutzen, auch wenn es sich dabei „nur” um einen 3er-BMW Kombi handelt, meint der Bundesgerichtshof (Az.: VI ZR 35/22).
Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen der vorübergehenden Entziehung der Gebrauchsmöglichkeit eines Kraftfahrzeugs besteht danach nicht, wenn der Geschädigten ein weiteres Fahrzeug zur Verfügung steht, dessen ersatzweise Nutzung ihr zumutbar war.
Die Unzumutbarkeit der Nutzung des weiteren Fahrzeugs lässt sich nicht mit dem Argument begründen, dass das Fahrzeug, dessen Nutzung vorübergehend entzogen ist, gegenüber dem Zweitfahrzeug eine höhere Wertschätzung des Geschädigten erfahre, etwa weil ihm ein höheres Prestige zukomme, es ein anderes Fahrgefühl vermittle oder den individuellen Genuss erhöhe.
Eine Lehrerin, die in der Schule gegen Corona geimpft wurde, kann den anschließenden Impfschaden nicht als Dienstunfall geltend machen, meint das Verwaltungsgericht Hannover (Az. 2 A 460/22).
Die Impfaktion sei keine dienstliche Veranstaltung gewesen. Der Dienstherr habe lediglich seine Räumlichkeiten in der Schule zur Verfügung gestellt, damit das mobile Impfteam dort die Impfung habe durchführen können. Das Land Niedersachsen sei jedoch selbst nicht Organisator des Vorgangs gewesen.
Katzen benutzen im ungünstigen Fall die Gärten der anderen Grundstückseigentümer als Katzenklo, sie richten Schäden an, sie erlegen die Singvögel, die der gestörte Eigentümer gerade liebevoll mit Nisthäusern und Futter versorgt hat.
Noch problematischer wird es, wenn die Katze durch eine offene Terrassentür oder ein offenstehendes Fenster ins Nachbarhaus gelangt.
Das Betreten einer Nachbarskatze muss der Eigentümer nach einer Entscheidung des AG Ahrensburg v. 15.06.2022 ( 49b C 505/21) aus dem nachbarrechtlichen Gemeinschaftsverhältnis (§ 242 BGB) ebenso dulden wie auch das Absetzen von Kot und Urin durch eine Katze. Zu dulden seien auch das Jagen von Vögeln und das kurze Eindringen ins Haus.
Eine AGB-Klausel, die Vermietern von Batterien für Elektroautos nach Vertragskündigung (z.B. wegen Zahlungsverzug) eine Abschaltung per digitalem Fernzugriff erlaubt, ist unzulässig, sagt der Bundesgerichtshof (Az.: XII ZR 89/21).
Schläft ein Schöffe während einer Zeugenvernehmung in einem Strafverfahren ein, muss die Vernehmung -wenn noch möglich- vorschriftsgemäß wiederholt werden, findet der Bundesgerichtshof (Az.: 1 StR 63/22).
Eines der ersten Strafurteile wegen des propagandistischen "Z" hat das Amtsgericht Hamburg-Mitte gefällt. Das Gericht wertete den "Z"-Aufkleber auf der Heckscheibe als Billigung eines völkerrechtswidrigen Angriffskriegs und verurteilte den Täter zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen (4.000,- EUR) (Az.: 240 Cs 121/22).
Im April wurden schon über 140 weitere Verfahren gezählt.
Die Präsentation eines "Z" wird gemäß § 140 Nr. 2 StGB i.V. mit § 138 Abs. 1 Nr. 5 StGB und § 13 VStGB also recht scharf bestraft.
Ein Eckpunktepapier aus dem Bundesgesundheitsministerium zur geplanten Cannabis-Legalisierung enthält u.a. folgendes:
Ist ein Kopftuchverbot am Arbeitsplatz zulässig oder diskriminierend? Der Europäische Gerichtshof entschied vergangene Woche (Az.: C-344/20), dass ein Kopftuchverbot keine unmittelbare Diskriminierung darstelle, wenn eine Firma allgemeine Neutralitätsregeln aufstelle und diese für alle Arbeitnehmer gleichermaßen gölten. Arbeitsgerichte müssten aber prüfen, ob die Praxis im Unternehmen auf eine mittelbare Diskriminierung hinausläuft. Auch dann sollen Sachgründe greifen können, wobei Gerichte der Religionsfreiheit durchaus größeres Gewicht beimessen können als der Unternehmensfreiheit. Am 30. März 2023 verhandelt der 8. Senat des Bundesarbeitsgerichts über einen ähnlichen Fall: Es geht darum, ob der Arbeitgeber eine Bewerberin fragen darf, ob sie aufgrund einer betrieblichen Neutralitätsanordnung während der Dienstzeit ihr Kopftuch ablegen würde (Vorinstanz: Az.: 8 AZR 126/22).
Die im Rahmen eines allgemeinen „Lockdowns“ zur Bekämpfung der Corona-Pandemie staatlich verfügte vorübergehende Betriebsschließung ist kein Fall des vom Arbeitgeber nach § 615 Satz 3 BGB zu tragenden Betriebsrisikos (Bestätigung des Urteils BAG, Urt. v. 13.10.2021 - 5 AZR 211/21).
Erfolgt die Schließung im Rahmen allgemeiner Maßnahmen staatlicher Stellen zur Pandemiebekämpfung und würden – betriebsübergreifend – zum Schutz der Bevölkerung vor schweren und tödlichen Krankheitsverläufen infolge von SARS-CoV-2-Infektionen die sozialen Kontakte auf ein Minimum reduziert und nahezu flächendeckend alle nicht für die Versorgung der Bevölkerung notwendigen Einrichtungen geschlossen, trage der Arbeitgeber nicht das Risiko des Arbeitsausfalls.
Ein Polizeidienstbewerber mit einer sich über den gesamten Rücken erstreckenden Tätowierung „Loyalty, Honor, Respect, Family" durfte vom Land Rheinland-Pfalz abgelehnt werden, entschied das Verwaltungsgericht Trier (Az.: 7 L 2837/22.TR).
Eine unangekündigte Wohnungsbesichtigung durch einen Beamten der Steuerfahndung („Flankenschutzprüfer”) zur Überprüfung der Angaben zu einem häuslichen Arbeitszimmer ist rechtswidrig, wenn der Steuerpflichtige bei der Aufklärung des Sachverhalts mitwirkt, entschied der Bundesfinanzhof (Az.: VIII R 8/19).
Die Beklagte hatte von der Klägerin eine Wohnung angemietet. Das Mietverhältnis endete durch Kündigung der Beklagten. Die Klägerin forderte die Beklagte mit Fristsetzung unter anderem zur Vornahme näher bezeichneter Schönheitsreparaturen auf. Dem kam die Beklagte nicht nach.
Die Klägerin hat von der Beklagten Schadensersatz für nicht ausgeführte Schönheitsreparaturen i.H.v. 3.696,95 Euro netto unter Zugrundelegung des Kostenvoranschlags eines Malerbetriebs verlangt. Der Senat des BGH (VIII ZR 277/20) schloss sich der Ansicht des Berufungsgerichts an, dass die Klägerin einen Anspruch auf Zahlung des vorgenannten Schadensersatzes auf Basis des Kostenvoranschlages habe.
In den meisten Fällen wird im September neben dem üblichen Gehalt auch die sogenannte Energiepreispauschale von 300,00 € durch den Arbeitgeber ausgezahlt. Hierauf haben Arbeitnehmer gem. § 113 Einkommensteuergesetz dann einen Anspruch, wenn Sie am 1. September 2022 unbeschränkt steuerpflichtig waren und in einem ersten Dienstverhältnis standen. Minijobber haben also nur dann Anspruch auf die Pauschale, wenn ihr Einkommen pauschal versteuert wird und sie ihrem Arbeitgeber schriftlich bestätigt haben, dass es sich um ihr erstes Dienstverhältnis handelt.
Auch wer am 1. September 2022 Entgeltersatzleistungen, z. B. Krankengeld, Elterngeld oder Kurzarbeitergeld erhalten hat, hat Anspruch auf die Energiepreispauschale.
Nur in wenigen Ausnahmefällen, z. B. dann, wenn ein Arbeitgeber nicht verpflichtet ist, Lohnsteuer-Anmeldungen abzugeben, eine schriftliche Bestätigung über das sog. "erste Dienstverhältnis" nicht vorliegt oder ein Arbeitgeber mit jährlichem Anmeldezeitraum auf die Auszahlung verzichtet hat, muss der Arbeitgeber die Energiepreispauschale nicht auszahlen. Betreffende Arbeitnehmer haben dann die Möglichkeit, die Pauschale im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung zu erhalten.
Entgegen der aktuellen deutschen Rechtslage im Bundesurlaubsgesetz, wonach Urlaub in der Regel nach dem dritten Monat im Folgejahr verjährt, entschied der Europäische Gerichtshof nun, dass Arbeitgeber ihre Angestellten darauf hinzuweisen haben, dass diese noch Resturlaub aus dem Vorjahr nehmen müssen. Tun sie dies nicht, verfällt auch der Urlaubsanspruch nicht.
"Dem Arbeitgeber dürfe kein Vorteil dadurch entstehen, dass er seine Mitarbeiter nicht auf ihren Urlaubsanspruch hinweist."
Das Bundesarbeitsgericht muss nun abschließend entscheiden, ist aber bei seiner Entscheidung an die Rechtsauslegung des Europäischen Gerichtshofs gebunden.
Durch das neue Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie betreffend transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen wurden eine Vielzahl von Gesetzen diversen Änderungen unterworfen.
Insbesondere die Aktualisierung des Nachweisgesetzes hat erhebliche Auswirkungen auf neu abzuschließende Arbeitsverträge. Diese müssen nun zusätzliche Angaben, wie z. B. die konkrete vereinbarte Arbeitszeit nebst Ruhepausen oder ein Hinweis auf die dreiwöchige Frist zur Einreichung einer Kündigungsschutzklage im Falle einer arbeitgeberseitigen Kündigung enthalten.
Zwar müssen Arbeitsverträge, die bereits vor dem 1. August 2022 bestanden haben, nun nicht zwangsläufig geändert werden, allerdings haben betreffende Arbeitnehmer das Recht, ihren Arbeitgeber aufzufordern, ihnen die neuen Informationen mitzuteilen. Arbeitgeber sind diesbezüglich an eine sieben tägige Frist gebunden. Ein Verstoß gegen die neuen weitergehenden Informationspflichten stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem hohen Bußgeld sanktioniert werden kann.
Neben dem Nachweisgesetz haben u. a. auch das Berufsbildungsgesetz, das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, die Gewerbeordnung und das Teilzeit- und Befristungsgesetz Änderungen erfahren, welche alle mit Wirkung des 1. Augusts 2022 in Kraft getreten sind.
- Der Mindestlohn steigt von 10,45 €/h auf 12,00 €/h.
- Die Minijob-Grenze steigt von 450,00 € auf 520,00 € monatlich.
- Die Maskenpflicht in Flugzeugen entfällt. Im Nah- und Fernverkehr bleibt sie doch weiterhin bestehen.
- Die Mehrwertsteuer auf Gasprodukte fällt von 19 % auf 7 %.
Legt ein Arbeitnehmer in der Absicht, die Nachweispflicht zu umgehen, ein falsches Testzertifikat vor, sei dies an sich zur Rechtfertigung einer außerordentlichen Kündigung geeignet. Dabei stellte das ArbG Hamburg ( 4 Ca 323/21) klar, dass es kündigungsrechtlich nicht darauf ankommt, ob die Handlung strafrechtlich sanktionierbar sei; entscheidend sei das Vorliegen einer erheblichen Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten. In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass der Gesetzgeber die Bedeutung der Integrität und Verlässlichkeit von medizinischen Bescheinigungen inzwischen erkannt und den Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse mit Wirkung zum 24.11.2021 in § 279 StGB n.F. ausdrücklich unter Strafe gestellt hat; diese Frage war bis zu diesem Zeitpunkt umstritten.
Das Gericht führt weiter aus, es gehöre zu den Nebenpflichten des Arbeitnehmers nach § 241 Abs. 2 BGB, einen dem Betrieb oder den anderen Arbeitnehmern drohenden Schaden zu verhindern. Dies gelte in gesteigertem Maße bei erheblichen Gesundheitsgefahren.
Das Bundesarbeitsgericht fragt den Europäischen Gerichtshof, ob ein Arbeitnehmer bei behördlich angeordneter Quarantäne im Urlaub seine Urlaubstage verliert (Az.: 9 AZR 76/22 (A). Es bleibt spannend!
Der EuGH hat am vergangenen Dienstag entschieden, dass die deutsche Regelung zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung unionsrechtswidrig ist es sei denn, es liegt eine ernste Bedrohung für die nationale Sicherheit vor! (Az.: C-793/19). Aber der EuGH ermöglicht Ausnahmen etwa bei IP-Adressen und bestätigt das "Quick-freeze"-Verfahren.
Das Bundesarbeitsgericht (Aktenzeichen 1 ABR 22/21) hat entschieden ,dass Arbeitszeiten erfasst werden müssen. Damit hat das BAG eine bereits überfällige Regelung des Gesetzgebers vorweggenommen.
Wie könnten derartige betriebliche Lösungen aussehen? Es gibt keine nationalen Vorgaben dazu, wie eine Arbeitszeiterfassung auszusehen hat, auch nicht bei der bereits bestehenden Pflicht zur Erfassung von Arbeitszeit, die über die werktägliche Arbeitszeit hinausgeht. Der EuGH verlangt zur wirksamen Umsetzung der Arbeitszeitrichtlinie ein objektives, verlässliches und zugängliches System, welches dem Wortlaut nach die Erfassung durch die Beschäftigten selbst erst einmal ausschließt.
Problematischer wird es ohnehin für die Mitarbeitenden, die nicht mit permanentem Rechnerzugang arbeiten. Ob hier die handschriftliche Erfassung ausreicht, ist vor dem Hintergrund der Anforderungen des EuGH mehr als zweifelhaft. Der Gesetzgeber hat bei der Ausgestaltung der Form jedoch einen Spielraum.
Hier besteht aktueller Handlungsbedarf für jeden Arbeitgeber.
Gegenüber einer in einem Krankenhaus angestellten Sekretärin darf vom Gesundheitsamt ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot ausgesprochen werden, wenn diese nicht gegen das Corona-Virus geimpft ist, entschied das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in einem Eilverfahren (Az.: 13 B 859/22). Dies gelte auch dann, wenn kein direkter Kontakt zu Patienten oder dem Pflegepersonal besteht...
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat im Urteil vom 23. Februar 2021, Az. 5 AZR 314/20 entschieden, dass sich ein Arbeitnehmer den Verdienst, den er während seiner unwiderruflichen Freistellung bei einem anderen Arbeitgeber erzielt, auf Vergütungsansprüche gegenüber dem früheren Arbeitgeber grundsätzlich nur dann anrechnen lassen muss, wenn dies entsprechend im – hier- Aufhebungsvertrag vereinbart wurde.
Enthält der Aufhebungsvertrag hierüber (also über die Anrechnung anderweitigen Verdienstes) keine Regelung, so ist er auszulegen, was es zu vermeiden gilt.
Eine Beteiligung des Käufers an den Kosten der Nachbesserung einer (gebrauchten) mangelhaften Kaufsache nach den Grundsätzen eines Abzugs "neu für alt" scheidet laut Urteil des BGH 5. Zivilsenat, Urteil vom 13.05.2022 - V ZR 231/20 aus, wenn sich der Vorteil des Käufers darin erschöpft, dass die Kaufsache durch den zur Mangelbeseitigung erforderlichen Ersatz eines mangelhaften Teils durch ein neues Teil einen Wertzuwachs erfährt oder dass der Käufer durch die längere Lebensdauer des ersetzten Teils Aufwendungen erspart.
Damit ist der bisherigen Praxis der Versicherungen ein Riegel vorgeschoben worden.
Die Erklärung über eine Modernisierungsmieterhöhung (§ 559 BGB) genügt regelmäßig nach Urteil des BGH 8. Zivilsenat, vom 20.07.2022 - VIII ZR 361/21 den formellen Anforderungen nach § 559b BGB, wenn sie - im Hinblick auf die Angabe der entstandenen Kosten - die Gesamtkosten für die durchgeführte Modernisierungsmaßnahme und im Fall der Durchführung mehrerer verschiedener Modernisierungsmaßnahmen die jeweiligen Gesamtkosten für die einzelnen Maßnahmen ausweist.
Eine Aufschlüsselung der für eine bestimmte Modernisierungsmaßnahme entstandenen Gesamtkosten nach den einzelnen angefallenen Gewerken oder anderen Bauleistungsbereichen ist grundsätzlich auch dann nicht erforderlich, wenn umfangreiche und entsprechend kostenträchtige bauliche Veränderungen oder Maßnahmen außerhalb der betroffenen Wohnung oder an mehreren Gebäuden ausgeführt wurden.
Zugriff auf private Mails oder Chats von Kollegen als Kündigungsgrund. Das Lesen einer offensichtlich an einen anderen Adressaten gerichteten E-Mail sowie das Kopieren und die Weitergabe des E-Mailanhangs (privater Chatverlauf) an Dritte kann im Einzelfall eine außerordentliche fristlose Kündigung rechtfertigen, auch wenn eine Zugriffsberechtigung auf das E-Mailkonto für dienstliche Tätigkeiten vorliegt.
Einer Lehrerin, die sich im Ruhestand gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung betätigt, indem sie das mit ihrer Verfassungstreuepflicht nicht zu vereinbarende Gedankengut der sogenannten Reichsbürgerbewegung verinnerlicht und aktiv nach außen getragen hat, ist das Ruhegehalt abzuerkennen. Dies entschied der für Landesdisziplinarsachen zuständige Senat des Oberverwaltungsgerichts Koblenz.
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass ein erwerbsfähiger Wohngeldantragsteller, der die Aufnahme einer ihm zumutbaren Arbeit und damit die Erhöhung seines Einkommens unterlässt, keinen Anspruch auf Wohngeld hat.
• Der Bundesfinanzhof entschied, dass nachgezahlte Überstundenvergütungen, die für einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten veranlagungszeitraumübergreifend geleistet werden, mit einem ermäßigten Steuersatz zu besteuern sind.
• Wer nach dem 01.01.2021 Computer, technische Ausstattung oder Software für Arbeit oder Studium angeschafft hat, kann die Kosten dafür nach einem aktuellen Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 22.02.2022 gleich im ersten Jahr in voller Höhe steuermindernd geltend machen.
• Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende kann auch im Trennungsjahr zeitanteilig gewährt werden, wenn die Ehegatten nicht gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt werden. Zudem darf der jeweilige Ehegatte nicht in einer Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person leben. So entschied der Bundesfinanzhof.
• Außerdem entschied der Bundesfinanzhof entgegen seiner bisherigen Rechtsprechung, dass Sportvereine sich gegenüber einer aus dem nationalen Recht folgenden Umsatzsteuerpflicht nicht auf eine allgemeine, aus der Mehrwertsteuersystemrichtlinie abgeleitete Steuerfreiheit berufen können. Die Entscheidung betrifft unmittelbar nur Leistungen, die Sportvereine gegen gesonderte Vergütung erbringen. Sie ist aber für die Umsatzbesteuerung im Sportbereich von grundsätzlicher Bedeutung.
Die Energiepreispauschale beträgt 300,00 € und wird vom Arbeitgeber zusammen mit der ersten Lohnabrechnung ab 31. August 2022 ausgezahlt. Das Arbeitsverhältnis muss hierfür noch bestehen und die Steuerklasse muss für dieses Arbeitsverhältnis zwischen 1 und 5 liegen. Weitere Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber eine Lohnsteuer-Erklärung abgibt.
Die Sonderzahlung ist steuerpflichtig und wird mit dem individuellen Steuersatz besteuert. Sie wird als Einkommen berücksichtigt, außer bei einkommensabhängigen Sozialleistungen.
Selbstständige sollen die Energiepauschale in Form einer verringerten Steuervorauszahlung erhalten.
Voraussichtlich im Juli 2022 sollen alle Kindergeldberechtigten ergänzend zum Kindergeld ein Einmalbonus von 100,00 € automatisch über die Familienkasse erhalten. Sozialleistungsempfänger sollen nun einen Zuschuss in Höhe von 200,00 € - statt der bisherigen 100,00 € - erhalten. Zudem wird im Jahr 2023 eine Anpassung des Regelbedarfes erwartet.
Die für 2024 geplante Erhöhung der Pauschale für Fernpendler – ab dem 21. Entfernungskilometer – soll nun bereits rückwirkend gelten und zum 1. Januar 2022 bereits 38 Cent betragen.
Es gilt für die Monate Juni bis August und beträgt monatlich 9,00 €. Der Verkaufsstart der RSAG war bereits am 23. Mai 2022. Das Ticket gilt im Gesamtnetz und für alle Verkehrsmittel des VVW – auch für die Molli. Das Ticket gilt außerdem Bundesweit, ausgeschlossen sind jedoch IC, ICE und EC sowie private Verkehrsunternehmen als auch manche Fährverbindungen.
20. Mai 2022
Die Pflegekommission hat sich einstimmig auf höhere Mindestlöhne für Beschäftigte in der Altenpflege geeinigt: Ab dem 01.09.2022 sollen die Mindestlöhne für Pflegekräfte in Deutschland in drei Schritten steigen.
Für Pflegehilfskräfte empfiehlt die Pflegekommission eine Anhebung auf 14,15 Euro pro Stunde, für qualifizierte Pflegehilfskräfte eine Anhebung auf 15,25 Euro pro Stunde und für Pflegefachkräfte auf 18,25 Euro pro Stunde.
Auf Grundlage der Empfehlung der letzten Pflegekommission wurde eine Staffelung der Mindestlöhne nach Qualifikationsstufe vorgenommen. Die fünfte Pflegekommission hat sich dafür ausgesprochen, diese Struktur beizubehalten.
Für Beschäftigte in der Altenpflege empfiehlt die Pflegekommission außerdem einen Anspruch auf zusätzlichen bezahlten Urlaub über den gesetzlichen Urlaubsanspruch hinaus. Dieser Mehrurlaub soll bei Beschäftigten mit einer 5-Tage-Woche für das Jahr 2022 sieben Tage, für die Jahre 2023 und 2024 jeweils neun Tage betragen.
Zurück zum Thema Dauerschuldverhältnisse (Handyverträge u.ä.): Diese Verträge sollen künftig einfacher gekündigt werden können. Neu eingeführt wird daher die Verpflichtung, eine Schaltfläche zur Vertragsbeendigung zu implementieren. Ähnlich wie schon bei der Button-Lösung für den Kauf-Button müssen dabei konkrete Gestaltungsvorgaben berücksichtigt werden. Weitere Informationen finden Sie im Gesetz für faire Verbraucherverträge.
Der Kinderzuschlag unterstützt vor allem Alleinerziehende und Familien mit kleinen Einkommen. Monatlich können sie einen Zuschlag von bis zu 209 Euro pro Kind erhalten. Wegen der Corona-Pandemie wurde die Vermögensprüfung vorübergehend erleichtert. Eltern müssen demnach keine Angaben mehr zu ihrem Vermögen machen, wenn sie kein erhebliches Vermögen haben. Diese Regelung wurde bis Ende Dezember 2022 verlängert.
Bewährte Arbeitsschutzmaßnahmen wie Testangebote und Homeoffice bleiben bestehen. Sie werden nicht mehr vorgeschrieben, aber als mögliche Schutzmaßnahmen festgeschrieben.
Die Zugangsvoraussetzungen zum Kurzarbeitergeld bleiben bis zum 30. Juni 2022 herabgesetzt. Betroffene Betriebe haben damit weiterhin Planungssicherheit.
Die Einreise nach Deutschland wird wieder einfacher: Seit 3. März ist kein Land mehr als Corona-Hochrisikogebiet ausgewiesen.
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